Mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2015) wird die Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeiten künftig von den Behörden der Zollverwaltung verstärkt geprüft.
Ersparen Sie sich das zeitaufwendige händische Bearbeiten von Anwesenheitslisten für Ihre Mitarbeiter und lassen Sie sich die Arbeit abnehmen!
genau
zuverlässig
manipulationssicher
jederzeit und auf einen Blick kontrollierbar
Urlaubsplanung!
...und natürlich einer Ausgabe an Ihre Buchhaltung oder den Steuerberater.
... und natürlich auch kostengünstiger, als Sie glauben.
... und Sie es bislang von anderen Systemen gehört haben.
Ihre Mitarbeiter identifizieren sich einfach mit ihrem Fingerbdruck, einem Schlüsselanhänger oder einer individualisierbaren Scheckkarte.